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Warum ist die Anschaffung/Nutzung einer Ladestation für geschäftliche Zwecke sinnvoll?

Michel Sanders |

Welche Ladestation ist für Ihr Unternehmen geeignet?

Welche Ladestation geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Haben Sie Platz für eine Ladestation oder nur einen Ladepunkt an der Wand? Müssen Sie nur Ihr eigenes Auto aufladen oder fahren bereits mehrere Mitarbeiter elektrisch? Und was sind die zukünftigen Erwartungen und Pläne Ihres Unternehmens in Bezug auf das elektrische Fahren? Darüber hinaus sind Ladestationen mit unterschiedlichen Kapazitäten erhältlich. Je höher die Leistung, desto schneller lädt ein Auto.

Die Kosten für eine Ladestation beginnen bei ca. 750 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind darin Installationskosten und ein Service-Abonnement. Für Unternehmen sind Ladestationen mit mehreren Ladepunkten ideal: Mehrere Autos können gleichzeitig geladen werden. Die Bezahlung des Ladevorgangs erfolgt häufig mit einer Ladekarte. Damit können Sie entscheiden, wer sein Auto an Ihrer Ladestation aufladen darf.

Wo platzieren Sie die Ladestationen: im Büro oder bei den Mitarbeitern zu Hause?

Beim Kauf einer Ladestation ist es sinnvoll, sich Gedanken über den optimalen Standort zu machen. Die Installation einer Ladestation auf dem Parkplatz Ihres Unternehmens bietet mehrere Vorteile. Mitarbeiter und Kunden können ihr Elektroauto bequem aufladen und verleihen Ihrem Unternehmen ein nachhaltiges Image.

Was aber, wenn ein Mitarbeiter beruflich viel reist? Dann ist es möglicherweise praktischer, die Ladestation beim Mitarbeiter zu Hause zu platzieren, damit dieser sein Auto nachts aufladen kann. Es ist ratsam, dies deutlich auf Papier festzuhalten. Was passiert beispielsweise, wenn der Mitarbeiter umzieht oder das Unternehmen verlässt? Zieht die Ladestation mit um? Und wer trägt diese Kosten? Vereinbarungen hierzu können Sie in der KFZ-Regelung treffen. Vergessen Sie nicht, eine eventuelle Erstattung der Ladekosten mit einzubeziehen.

Wie hoch sind die Ladekosten?

Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern die Kosten für die Nutzung eines Firmenwagens inklusive Aufladen unentgeltlich erstatten. Dies betrifft die Kosten an öffentlichen Ladepunkten, Ladestationen am Arbeitsplatz sowie bei den Mitarbeitern zu Hause. Der Arbeitnehmer muss eine Aufstellung seines Verbrauchs in kWh und des jeweils gültigen Tarifs vorlegen können. Für Beschäftigte mit eigenem Elektroauto erfolgt keine Erstattung der Ladekosten. Für sie gilt die Regelregelung, die ihnen eine Entschädigung von 0,19 € pro km zuspricht.

Neues Bürogebäude? Mindestens ein Ladepunkt pro 10 Parkplätze erforderlich

Seit 2020 ist es verpflichtend, beim Bau neuer Gewerbeimmobilien Elektroladepunkte zu berücksichtigen. Dies gilt auch für bestehende Nutzgebäude, die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden. Ausgangspunkt ist, dass pro 10 Mitarbeiterparkplätzen mindestens 1 Elektroladepunkt installiert werden muss. Ab 2025 muss in bestehenden Nutzgebäuden mit mindestens 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt installiert werden. Dieses Programm fällt unter die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, zu der Sie auf der RVO-Website weitere Informationen finden.

Fördermittel für Ladestationen beantragen

Wenn Sie mindestens 2.500 € für Elektroladestationen ausgeben (ggf. in Kombination mit einem Elektrofahrzeug), können Sie die Programme MIA und Vamil nutzen.

Mit dem Umweltinvestitionsabzug (MIA) können Sie zusätzlich zum üblichen Investitionsabzug bis zu 36 % der Investitionssumme vom Gewinn abschreiben. Darüber hinaus können Sie in bestimmten Fällen das Vamil-Programm nutzen, das Ihnen eine Abschreibung von bis zu 75 % der Investitionskosten ermöglicht. Eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme finden Sie auf der Internetseite des RVO.

Denken Sie auch an Ladestationen für Elektrofahrräder

Dank des neuen Fahrradleasing-Programms ist es seit diesem Jahr für Arbeitnehmer attraktiver geworden, ein (Elektro-)Fahrrad zu leasen. Dies führt dazu, dass Elektrofahrräder zunehmend für den Arbeitsweg genutzt werden. Der Akku eines Elektrofahrrads lässt sich mit dem mitgelieferten Ladegerät an jeder Steckdose zu Hause aufladen. Die hierfür anfallenden Ladekosten können über den Freibetrag im Arbeitskostenverfahren (WKR) erstattet werden.

Möchten Sie Ihren Mitarbeitern auch die Möglichkeit bieten, ihr Fahrrad am Büro aufzuladen? Dann achten Sie darauf, dass ihnen ein überdachter, trockener und abschließbarer Fahrradschuppen mit Steckdosen zur Verfügung steht.

ANWB kooperiert mit Eneco bei der Installation von Ladestationen

ANWB bietet in Zusammenarbeit mit Eneco seit kurzem Ladestationen für den Einsatz zu Hause und im Büro an. Wir liefern und installieren die Ladestation inklusive Hosting-Vertrag. Damit steht Ihnen eine persönliche digitale Umgebung mit Überblick über alle Ladevorgänge und anfallenden Kosten zur Verfügung. Wir können die Ladekosten für Sie und Ihre Mitarbeiter automatisch mit Ihrem Unternehmen abrechnen. Eine Anbindung der Ladestationen an vorhandene Solaranlagen ist möglich. Dies macht die Ladestationen noch nachhaltiger und oftmals auch rentabler. Auch wenn Sie über keine Solaranlage verfügen, sorgen wir dafür, dass der genutzte Strom zu 100 % nachhaltig ist.